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- Ist Ihre Fragestellung dabei?
- Benötigen Sie Hilfe für Ihr Problem?
Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie mich per Mail oder auch telefonisch. Ich werde mich gerne umgehend bei Ihnen melden und alles Weitere in einem Telefonat oder bei einem persönlichen Gespräch, für Sie unverbindlich, mit Ihnen erörtern.
Laut Trinkwasserverordnung sind Warmwasserbereitungs-Anlagen die als „Großanlage“ einzustufen sind, auf ihren Legionellen-Anteil zu überprüfen.
Wird dann bei dieser Überprüfung ein zu hoher Legionellen-Anteil festgestellt, hat der Betreiber oder der Eigentümer der Anlage innerhalb von 30 Tagen eine Gefährdungsanalyse und eine Ortsbesichtigung durchzuführen oder durchführen zu lassen.
Im Rahmen einer Ortsbesichtigung ist zu überprüfen, ob mindestens die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten wurden. Es ist ein Sanierungsfahrplan gemäß VDI 6023 und Dokumentation hierüber zu erstellen.
„Welche Kosten fallen an?“
Die Abrechnung erfolgt auf Stundenbasis und nach Aufwand. Gerne berate ich Sie vorab über die anfallenden Kosten.
- Privatgutachten
„Was bedeutet das genau?“
Sie können mich außergerichtlich für ein Privatgutachten heranziehen. Hier geht es in erster Linie darum Werkleistungen zu begutachten, Mängel bzw. Schäden festzustellen oder eine Leistungsrechnung zu prüfen.In der Regel kann somit eine außergerichtliche Einigung erzielt werden.
„Welche Kosten fallen an?“
Die Abrechnung erfolgt auf Stundenbasis und nach Aufwand. Gerne berate ich Sie vorab über die anfallenden Kosten.
- Gerichtsgutachten
Anfertigung von Gutachten für das Gericht
„Sie planen einen Neu- oder Umbau?“
Bei größeren und / oder komplexeren Projekten empfiehlt sich eine Baubegleitung. Zwischendurch stellt sich immer wieder die Frage, ob man das erhalten hat, was bestellt wurde. Sind die gültigen und vorgeschriebenen DIN-Normen eingehalten worden, und wie ist die Ausführungsqualität. Um das zu ermitteln ist ein Ortstermin erforderlich.
Sollte die Werkleistung nicht den üblichen DIN-Normen entsprechen, oder es ist zu Mängeln und / oder Schäden gekommen ist hier eine Beweissicherung von nöten, kurz das „selbständige Beweisverfahren“. Die von privat "gesicherten" Beweise halten bei Gericht leider meist nicht stand, wenn sie von der Gegenseite in Zweifel gezogen werden.
Ich berate Sie zur weiteren Vorgehensweise, sowie die Kostenermittlung zur DIN gerechten Herstellung des Werks.
Gerne stehe Ich Ihnen hier zur Seite. Bei der Planung, der Abwicklung oder Ihr anstehendes Projekt.
„Welche Kosten fallen an?“
Die Abrechnung erfolgt auf Stundenbasis und nach Aufwand. Gerne berate ich Sie vorab über die anfallenden Kosten.
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